§7g EStG ist das mächtigste Steuerinstrument für Investoren in bewegliche Wirtschaftsgüter – und das am häufigsten falsch angewendete. Nicht weil das Gesetz kompliziert wäre, sondern weil die Kombination aus Investitionsabzugsbetrag, Sonder-AfA (40 %) und degressiver AfA (30 %) in der richtigen Reihenfolge und zum richtigen Zeitpunkt angewendet werden muss.
Viele Steuerberater kennen §7g grundsätzlich – haben ihn aber meist im Kontext von Betriebsmaschinen oder Fahrzeugen angewendet, nicht bei Ferienimmobilien. Ein Tiny House auf Vlemmix Trailer ist für viele Berater Neuland. Und Neuland kostet den Mandanten bares Geld: Ein falsch gesetzter IAB oder eine verpasste Sonder-AfA-Kombination bedeuten 5.000 bis 15.000 Euro an entgangenen Steuererstattungen.
Warum der richtige Spezialist entscheidend ist
Ein nicht spezialisierter Berater übersieht typischerweise das IAB-Timing: Der Investitionsabzugsbetrag muss im Jahr vor dem Kauf gebildet werden, wenn der Gewinn hoch ist – nicht im Kaufjahr selbst. Wer diese Frist verpasst, verliert den größten Einzeleffekt. Ebenso häufig wird die Nutzungsdauer falsch angesetzt: Viele Berater setzen 33 oder sogar 50 Jahre an, weil sie das Tiny House wie ein Gebäude behandeln. Korrekt sind 8 Jahre gemäß der AfA-Tabelle für Straßenfahrzeuge und Anhänger.
Ein Spezialist hingegen plant die gesamte AfA-Kaskade im Voraus: IAB im Vorjahr bilden, im Kaufjahr auflösen, gleichzeitig Sonder-AfA (40 %) und degressive AfA (30 %) auf den Restbuchwert anwenden, ab Jahr drei lineare AfA. Er dokumentiert die gewerbliche Nutzung korrekt für das Finanzamt – Betriebsanmeldung, Buchungsbelege, Betreibervertrag, Einnahmen-Überschuss-Rechnung – und begleitet im Fall einer Betriebsprüfung. Der Unterschied zwischen dem richtigen und dem falschen Berater kann sich auf 10.000 bis 20.000 Euro aufsummieren.
Diese 7 Fragen musst du im Erstgespräch stellen
Das Erstgespräch mit einem Steuerberater ist kein Verhör – aber es ist deine einzige Chance, fachliche Kompetenz vor der Mandatierung zu überprüfen. Stelle diese sieben Fragen und beobachte, wie sicher und präzise die Antworten kommen.
1. Haben Sie Erfahrung mit §7g EStG bei beweglichen Wirtschaftsgütern?
Die Antwort sollte sofort und mit konkreten Praxisbeispielen kommen. Lange Pausen oder allgemeine Aussagen wie „das schauen wir uns an" sind ein Warnsignal.
2. Wie optimieren Sie IAB, Sonder-AfA und degressive AfA kombiniert?
Der Berater sollte das Timing erklären können: IAB im Vorjahr bei hohem Gewinn bilden, im Kaufjahr auflösen, dann Sonder-AfA 40 % und degressive AfA 30 % auf den Restwert anwenden. Wer nur einen der drei Hebel kennt, kostet dich Geld.
3. Was ist die korrekte AfA-Nutzungsdauer für ein Tiny House auf Vlemmix Trailer?
Die richtige Antwort: 8 Jahre (12,5 % p.a. linear), gemäß AfA-Tabelle für Straßenfahrzeuge und Anhänger. Nicht 33 oder 50 Jahre wie bei Gebäuden.
4. Wie dokumentieren wir die gewerbliche Nutzung für das Finanzamt?
Der Berater sollte Betriebsanmeldung, Buchungsbelege, Betreibervertrag und Einnahmen-Überschuss-Rechnung ansprechen sowie die Abgrenzung zur steuerlich schädlichen Liebhaberei erklären.
5. Gilt der IAB auch, wenn das Tiny House im EU-Ausland steht?
Ja – weil das Gewerbe in Deutschland angemeldet ist, greift §7g auch für Objekte im EU-Ausland. Ein guter Berater weist ergänzend auf mögliche Doppelbesteuerungsabkommen hin.
6. Wie behandeln wir die Auflösung des IAB buchhalterisch?
Der IAB erhöht im Kaufjahr den buchhalterischen Gewinn (Auflösung), während Sonder-AfA und degressive AfA den Restbuchwert reduzieren. Per Saldo muss der Nettoeffekt positiv sein – das sollte der Berater durchrechnen können.
7. Was kostet ein vollständiges Mandat für §7g-Optimierung?
Erwarte eine transparente Honorarauskunft. Üblich sind 1.500 bis 3.500 Euro pro Jahr für ein vollständiges Mandat inklusive gewerblicher Einnahmen-Überschuss-Rechnung und §7g-Begleitung. Diese Kosten amortisieren sich durch die Mehrersparnis typischerweise innerhalb weniger Wochen.

Was du zum Gespräch mitbringen solltest
Ein Steuerberater kann nur so gut beraten wie die Unterlagen, die er von dir bekommt. Bring zum Erstgespräch den Steuerbescheid des Vorjahres mit – er zeigt deinen Grenzsteuersatz und die aktuelle Steuerbelastung, beides ist die Basis für die IAB-Berechnung. Dazu kommen die Asset-Daten des Tiny Houses: Kaufpreis, Modell, und der Nachweis des Vlemmix Trailers mit VIN/FIN-Nummer, der die steuerrechtliche Klassifizierung als bewegliches Wirtschaftsgut belegt.
Außerdem brauchst du oder zumindest die Absicht zur Anmeldung eines Gewerbes – ohne gewerbliche Tätigkeit greift §7g nicht. Den Betreibervertrag mit tiny Escapes kannst du ebenfalls mitbringen: Er belegt die gewerbliche Nutzungsabsicht und die Einkommensstruktur (40 % Mietanteil an den Investor). TinyInvest stellt auf Wunsch ein kostenloses §7g-Factsheet zur Verfügung, das alle relevanten Kennzahlen so aufbereitet, dass dein Steuerberater sofort arbeiten kann.
Informiere deinen Berater außerdem über den geplanten Investitionszeitraum. Das ist relevant für die IAB-Timing-Optimierung: Soll der IAB noch im laufenden Jahr gebildet werden oder bereits im nächsten? Je nach Gewinnhöhe und Steuersatz kann das einen Unterschied von mehreren tausend Euro ausmachen.
Das TinyInvest Steuerberater-Netzwerk
TinyInvest arbeitet mit einem Netzwerk geprüfter Steuerberater zusammen, die das Modell kennen: IAB und Sonder-AfA bei beweglichen Wirtschaftsgütern, den Betreibervertrag mit tiny Escapes, die gewerbliche Dokumentation und die Begleitung bei Betriebsprüfungen. Alle Berater sind bundesweit tätig und führen Erstgespräche auch digital. Auf Wunsch stellen wir dir eine persönliche Empfehlung – kostenlos und unverbindlich.

