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Steuerstrategie · Freiberufler & Selbstständige

Steuern sparen als Freiberufler: §7g IAB + Tiny House — bis zu 39.500 € Steuervorteil im Vorjahr

NS
Noah Stein·TinyInvest Redaktion·

Rechtsanwälte, Architekten, Berater, Steuerberater — wer freiberuflich tätig ist, zahlt bis zu 45 % Einkommensteuer. Der §7g Investitionsabzugsbetrag erlaubt es, bis zu 39.500 € im Jahr vor dem Kauf steuerlich abzuziehen. Kein Aufwand neben dem Mandantenbetrieb — tiny Escapes verwaltet vollständig.

§7g IAB nutzbarBis zu 39.500 € SteuervorteilVollautomatischAb 79.000 €Kein Verwaltungsaufwand
Tiny House als Kapitalanlage für Freiberufler – §7g IAB und Steuervorteil nutzen

Zwei Profile — ein Modell

Wer profitiert vom §7g-Modell?

⚖️

Klassischer Freiberufler (§18 EStG)

Rechtsanwälte, Architekten, Unternehmensberater, Steuerberater, Ärzte, Ingenieure und weitere Katalogberufe erzielen Einkünfte aus selbstständiger Arbeit — und sind damit direkt §7g-berechtigt. IAB im Vorjahr, Sonder-AfA und degressive AfA im Kaufjahr.

  • §7g IAB direkt nutzbar
  • 50 % des Kaufpreises im Vorjahr
  • Sonder-AfA 40 % on top
  • Gewinngrenze: max. 200.000 €
🏢

Freiberufler mit Gewerbeanteil

Wer neben der freiberuflichen Tätigkeit auch gewerbliche Einkünfte erzielt, kann §7g über beide Einkunftsarten nutzen — getrennt und jeweils bis zur 200.000-€-Grenze. Ideal für Berater mit eigenem Produkt oder Architekten mit Projektentwicklung.

  • IAB über §15 + §18 EStG
  • Getrennte IAB-Planung möglich
  • Doppelter Hebel bei Mischbetrieb
  • Steuerberater empfohlen

Freiberufler tragen eine der höchsten Steuerlasten im deutschen System: kein Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung, kein betriebliches Versorgungswerk, und ein Grenzsteuersatz, der schon bei mittleren Gewinnen die 42-%-Marke überschreitet. Gleichzeitig fehlt oft die Zeit, sich mit komplexen Investmentstrukturen auseinanderzusetzen. Das §7g-Modell mit einem Tiny House ist genau für diese Situation gemacht.

Warum §7g für Freiberufler besonders wirksam ist

Der Investitionsabzugsbetrag nach §7g EStG erlaubt es, bis zu 50 % des geplanten Kaufpreises im Jahr vor dem Kauf steuerlich abzuziehen. Das bedeutet: Sie bilden den IAB in Ihrer Steuererklärung für 2025, erhalten die Steuererstattung im Frühjahr 2026 — und kaufen das Tiny House danach. Im Kaufjahr folgen Sonder-AfA (40 %) und degressive AfA (30 %) auf den verbleibenden Buchwert.

Rechenbeispiel: €79.000 Tiny House, 42 % Grenzsteuersatz

IAB Vorjahr: 39.500 € → Steuerersparnis ~16.590 €. Kaufjahr Sonder-AfA: 31.600 € + degressive AfA: 23.700 €. Gesamter Steuervorteil in Jahr 1 und 2: bis zu 25.000–30.000 €. Dazu monatliche Mieteinnahmen (40 % der Nettomiete) ab Betriebsaufnahme — ohne eigenen Aufwand.

Bewegliches Wirtschaftsgut — der entscheidende Unterschied

§7g gilt ausschließlich für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens. Ein Tiny House auf einem Vlemmix-Trailer trägt eine Fahrzeugidentifikationsnummer, ist straßenzugelassen und damit eindeutig ein bewegliches Wirtschaftsgut — im Gegensatz zu einer Eigentumswohnung oder einem festen Gebäude. Diese Klassifizierung ist steuerrechtlich eindeutig und macht das Modell für Freiberufler besonders attraktiv.

Warum klassische Investments für Freiberufler nicht passen

💸

Bis zu 45 % Spitzensteuersatz

Bei einem Jahresgewinn von 150.000 € und mehr fließt fast jeder zweite Euro ans Finanzamt. Ohne aktive Steuergestaltung bleibt netto deutlich weniger als erwartet.

🏦

Keine betriebliche Altersvorsorge

Versorgungswerke decken oft nur einen Bruchteil der gewohnten Lebenshaltungskosten. Wer privat nicht vorsorgt, spürt die Lücke ab dem ersten Rentenbescheid.

🏗️

Klassische Immobilien: zu komplex

Maklerprovision, Notarkosten, Verwaltung, Instandhaltung — neben einem vollen Auftragsbuch fehlt die Zeit für aktives Immobilienmanagement.

⏱️

Mandanten & Klienten haben Vorrang

Ein Tiny House über TinyInvest erfordert null Eigenaufwand. tiny Escapes übernimmt alles — Sie genießen den Cashflow ohne eine einzige Stunde Managementarbeit.

So nutzen Freiberufler den §7g — 3 Schritte

1

IAB bilden

Bis zu 50 % des Kaufpreises im Jahr VOR dem Kauf in der Steuererklärung abziehen. Steuererstattung noch vor Lieferung des Hauses.

2

Tiny House kaufen

Sonder-AfA 40 % + degressive AfA 30 % im Kaufjahr. Maximaler Abschreibungshebel — vollständig legal nach §7g EStG.

3

Einnahmen kassieren

40 % der Nettomieteinnahmen monatlich. tiny Escapes verwaltet vollständig — kein Aufwand neben Ihrer Haupttätigkeit.

Tiny House als Renditeobjekt – vollautomatisch bewirtschaftet

3 Vorteile für Freiberufler

01

Steuervorteil im Vorjahr

Der IAB senkt die Steuerlast schon vor dem Kauf. Keine andere Anlageform bietet diesen Vorzieheffekt — legal, klar geregelt in §7g EStG.

02

Passiver Cashflow

40 % der Nettomieteinnahmen monatlich — unabhängig von Auftragslage, Mandantenzahl oder Urlaubszeiten.

03

Sachwert mit Restwert

Kein Papierwert. Das Tiny House ist physisches Eigentum mit Fahrzeugidentifikationsnummer — mobil, verkaufbar, inflationsresistent.

Vergleich — Kapitalanlage-Optionen für Freiberufler

KriteriumFestgeldAktien-ETFTiny House (TinyInvest)
Sofortige SteuerersparnisKeineKeineBis zu 39.500 € im Vorjahr
Rendite p.a.~2–3 %~6–8 % (brutto)12–18 % IRR nach Steuer
AufwandKeinerMonitoring nötigKeiner (vollverwaltet)
§7g IAB nutzbar❌ Nein❌ Nein✅ Ja
Sachwert❌ Nein❌ Nein✅ Ja (bewegliches Gut)

⚠ Hinweis

Alle Rendite- und Steuerangaben sind Projektionen und Richtwerte. Die steuerliche Situation — insbesondere §7g-Berechtigung, Gewinngrenze 200.000 €, Einordnung der Einkunftsart — ist individuell zu prüfen. Bitte konsultieren Sie einen §7g-erfahrenen Steuerberater.

Häufige Fragen von Freiberuflern

Welche Freiberufler können den §7g IAB nutzen?

Alle Freiberufler mit Einkünften nach §18 EStG — also Rechtsanwälte, Architekten, Steuerberater, Unternehmensberater, Ingenieure, Ärzte, Psychologen, Heilpraktiker und viele weitere. Voraussetzung: Der Gewinn darf im Jahr der IAB-Bildung 200.000 € nicht übersteigen. Ein Tiny House auf einem Vlemmix-Trailer ist ein bewegliches Wirtschaftsgut — die §7g-Berechtigung ist eindeutig gegeben.

Ich habe neben meiner freiberuflichen Tätigkeit auch gewerbliche Einkünfte — gilt der IAB für beide?

Ja. §7g gilt für Gewerbebetrieb (§15 EStG), selbstständige Arbeit (§18 EStG) und Land- und Forstwirtschaft (§13 EStG) — jeweils getrennt. Wer beide Einkunftsarten hat, kann den IAB über beide Betriebe bilden, sofern die Gewinngrenze von 200.000 € je Einkunftsart eingehalten wird. Empfehlung: IAB-Planung mit einem §7g-erfahrenen Steuerberater abstimmen.

Wie hoch ist der Steuervorteil konkret?

Bei einem Tiny House für 79.000 € können Sie bis zu 50 % = 39.500 € als IAB im Vorjahr abziehen. Bei 42 % Grenzsteuersatz ergibt das eine Steuerersparnis von ca. 16.590 € — noch vor der Lieferung. Im Kaufjahr kommen Sonder-AfA (40 %) und degressive AfA (30 %) hinzu. Der Gesamtvorteil in den ersten zwei Jahren kann 20.000–30.000 € übersteigen. Alle Angaben sind Richtwerte; die individuelle Ersparnis hängt von Ihrer Steuersituation ab.

Muss ich das Tiny House selbst verwalten?

Nein. tiny Escapes übernimmt Buchungen, Gästebetreuung, Reinigung und Wartung vollständig. Sie erhalten monatlich 40 % der Nettomieteinnahmen — ohne eigenen Aufwand. Neben einem vollen Auftragsbuch bleibt Ihnen damit keinerlei Verwaltungslast.

Was ist der Unterschied zum Kauf einer Eigentumswohnung?

Eine Eigentumswohnung ist unbewegliches Vermögen — §7g gilt dafür nicht. Tiny Houses auf Vlemmix-Trailern sind straßenzugelassene, bewegliche Wirtschaftsgüter mit Fahrzeugidentifikationsnummer. Das macht sie §7g-berechtigt und erlaubt die Kombination aus IAB + Sonder-AfA + degressiver AfA, die bei Immobilien nicht möglich ist.

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