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§7g IAB · Alle Berufsgruppen

Tiny House als Kapitalanlage für Selbstständige — §7g IAB für jeden Berufsstand

NS
Noah Stein·TinyInvest Redaktion·

Ob Arzt, Rechtsanwalt, Softwareentwickler oder Einzelunternehmer — wer betriebliche Einkünfte hat, kann den §7g Investitionsabzugsbetrag nutzen. Das bedeutet: bis zu 39.500 € Steuerabzug im Jahr vor dem Kauf, Sonder-AfA 40 % im Kaufjahr, und monatlicher Cashflow ohne aktiven Aufwand. Welches Profil passt zu dir?

§7g IAB nutzbarBis zu 39.500 € SteuervorteilVollautomatischAb 79.000 €4 Berufsgruppen
Tiny House als Kapitalanlage für Selbstständige – §7g IAB für Ärzte, Freiberufler, IT-Freelancer und Unternehmer

Das gemeinsame Modell

Was alle Berufsgruppen verbindet

Alle vier Gruppen — Ärzte, Freiberufler, IT-Freelancer und Unternehmer — nutzen denselben Steuerhebel: den §7g Investitionsabzugsbetrag. Das Tiny House auf einem Vlemmix-Trailer ist ein bewegliches Wirtschaftsgut mit Fahrzeugidentifikationsnummer — damit eindeutig §7g-fähig. Kein anderes Investitionsprodukt in dieser Preisklasse bietet denselben Vorzieheffekt.

Rechenbeispiel: €79.000 Tiny House, 42 % Grenzsteuersatz

IAB im Vorjahr: 50 % × 79.000 € = 39.500 € Abzug → ca. 16.590 € Steuerersparnis noch vor Lieferung. Im Kaufjahr: Sonder-AfA 40 % (31.600 €) + degressive AfA 30 % (23.700 €). Gesamtsteuervorteil in Jahr 1 und 2: bis zu 25.000–30.000 € — dazu monatliche Mieteinnahmen ab Betriebsaufnahme.

So läuft es ab — 3 Schritte

1

IAB bilden

Bis zu 50 % des geplanten Kaufpreises im Jahr VOR dem Kauf steuerlich abziehen. Bei einem 79.000 €-Objekt = 39.500 € Sofortabzug.

2

Tiny House kaufen

Sonder-AfA 40 % + degressive AfA 30 % im Kaufjahr on top. Das Tiny House ist ein bewegliches Wirtschaftsgut — §7g ist eindeutig anwendbar.

3

Cashflow kassieren

40 % der Nettomieteinnahmen monatlich. tiny Escapes übernimmt alles: Buchungen, Reinigung, Wartung, Abrechnung. Kein aktiver Aufwand.

§7g-Berechtigung je Berufsgruppe

BerufsgruppeEinkunftsart§7g IABHinweis
🏥 Niedergelassener Arzt§18 EStG✅ DirektGewinngrenze 200.000 € beachten
⚖️ Rechtsanwalt / Architekt§18 EStG✅ DirektVolle 50 % im Vorjahr nutzbar
💻 IT-Freelancer (Gewerbe)§15 EStG✅ DirektHäufigste Form bei Entwicklern
💻 IT-Freelancer (freiberuflich)§18 EStG✅ DirektFG-Urteile: Softwareentwicklung oft freiberuflich
🏢 Einzelunternehmer§15 EStG✅ DirektGewinngrenze 200.000 € beachten
🏢 GmbH (via §8 KStG)Körperschaftsteuer✅ Direkt möglichKSt/GewSt ~30 % statt ESt 42–45 % — persönlicher IAB oft effizienter
👔 Angestellter (ohne Nebengewerbe)§19 EStG❌ Nicht möglichSteuerberater für Alternativen

⚠ Hinweis

Alle Angaben sind Richtwerte und keine Steuerberatung. Die §7g-Berechtigung sowie die Gewinngrenze von 200.000 € sind individuell zu prüfen. Bitte konsultieren Sie einen §7g-erfahrenen Steuerberater vor jeder Investitionsentscheidung.

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