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Steuerstrategie · IT-Freelancer & Entwickler

Steuern sparen als IT-Freelancer: §7g IAB + Tiny House — bis zu 39.500 € Steuervorteil

NS
Noah Stein·TinyInvest Redaktion·

IT-Freelancer mit 800–1.500 € Tagessatz zahlen effektiv 40–45 % Steuern auf ihren Gewinn. Der §7g IAB erlaubt es, bis zu 39.500 € im Jahr vor dem Kauf abzuziehen — Steuererstattung vor Lieferung. Das Tiny House läuft danach vollautomatisch: kein Aufwand neben dem Projekt.

§7g IAB nutzbarBis zu 39.500 € SteuervorteilVollautomatischAb 79.000 €Remote-kompatibel
Steuern sparen als IT-Freelancer: §7g IAB und Tiny House als Kapitalanlage – bis zu 39.500 € Steuervorteil

Zwei Profile — ein Modell

Welches Setup passt zu dir?

💻

Gewerblich angemeldeter IT-Freelancer

Die häufigste Form: Entwickler, DevOps, Data Scientists mit Gewerbeanmeldung (§15 EStG). Direkt §7g-berechtigt — IAB, Sonder-AfA und degressive AfA ohne Einschränkung.

  • §7g IAB direkt nutzbar
  • 50 % Kaufpreis im Vorjahr
  • Sonder-AfA 40 % on top
  • Gewinngrenze max. 200.000 €
🎓

IT-Freelancer nach §18 (Freiberufler)

Softwareentwicklung gilt in vielen Fällen als freiberuflich (ingenieursmäßige Tätigkeit, FG-Urteile). Ebenfalls §7g-berechtigt. Steuerberater klärt die Einordnung — in der Praxis häufig unproblematisch.

  • §7g via §18 EStG nutzbar
  • Gleiches IAB-Modell
  • Einordnung durch Steuerberater
  • Oft problemlos anerkannt

IT-Freelancer gehören zu den am stärksten betroffenen Gruppen im deutschen Steuersystem: Kein Arbeitgeberanteil, keine betriebliche Altersvorsorge — dafür ein Grenzsteuersatz, der bei guten Tagessätzen schnell über 42 % klettert. Gleichzeitig liegt das Kapital oft unverzinst auf dem Geschäftskonto, weil aktives Investment neben dem Projekt kaum möglich ist.

Die Zahlen: Was §7g konkret bringt

Beispielrechnung: 100 €/h × 1.000h = 100.000 € Gewinn, 42 % Grenzsteuersatz

  • IAB Vorjahr: 39.500 € → Steuerersparnis ~16.590 € (noch vor Lieferung)
  • Kaufjahr Sonder-AfA (40 %): 31.600 € → weitere ~13.272 € gespart
  • Kaufjahr degressive AfA (30 %): 23.700 € → weitere ~9.954 € gespart
  • Gesamtvorteil Jahre 1+2: bis zu ~29.000 €

Dazu monatliche Mieteinnahmen von 40 % der Nettomiete — vollautomatisch, ohne Aufwand, egal ob du gerade im Sprint bist, auf Workation oder zwischen Projekten. Das Tiny House arbeitet für dich, während du arbeitest.

Das Problem mit klassischen Investments für IT-Freelancer

💸

40–45 % Effektivsteuersatz

Bei 100k+ Jahresgewinn fließt fast die Hälfte ans Finanzamt. ETF-Renditen von 7 % brutto schrumpfen nach Steuern auf 4–5 % — kaum mehr als Inflation.

🏦

Altersvorsorge komplett selbst

Kein Arbeitgeber, kein Betriebsrentenangebot. Wer nicht aktiv privat vorsorgt, steht im Alter mit der gesetzlichen Mindestrente da.

💰

Gewinne parken unverzinst

Zwischen Projekten oder am Jahresende liegt Kapital auf dem Geschäftskonto — ohne Rendite. §7g wandelt dieses Kapital in einen aktiven Steuerhebel um.

⏱️

Kein Aufwand neben dem Projekt

tiny Escapes verwaltet vollständig. Buchungen, Gäste, Reinigung — alles remote erledigt. Du bekommst monatlich Geld überwiesen, mehr nicht.

So läuft es ab — 3 Schritte

1

IAB bilden

50 % des Kaufpreises im Vorjahr in der Steuererklärung abziehen. Steuererstattung vor der Lieferung — Kapital kommt zurück, bevor das Haus ankommt.

2

Kaufen & abschreiben

Sonder-AfA 40 % + degressive AfA 30 % im Kaufjahr. Maximaler Steuerhebel in zwei aufeinanderfolgenden Jahren.

3

Cashflow kassieren

40 % der Nettomieteinnahmen monatlich. Alles verwaltet von tiny Escapes — du kriegst eine Überweisung, sonst nichts.

Tiny House in Naturlage – passiver Cashflow für IT-Freelancer

3 Vorteile für IT-Freelancer

01

Steuervorteil vor dem Kauf

IAB senkt die Steuerlast im Vorjahr — Erstattung landet auf dem Konto, bevor das Tiny House ausgeliefert wird. Kein anderes Investment hat diesen Vorzieheffekt.

02

Passives Einkommen remote

Monatlicher Cashflow ohne Aufwand — egal ob im Homeoffice, auf Workation oder zwischen Projekten. Vollständig remote kompatibel.

03

Sachwert statt Konto

Kein Tagesgeldkonto, kein Fonds. Ein physisches Wirtschaftsgut mit Restwert — inflationsresistent, eigentumsrechtlich klar, jederzeit verkaufbar.

Vergleich: Was IT-Freelancer typischerweise nutzen

KriteriumTagesgeldETF-SparplanTiny House (TinyInvest)
Sofortige SteuerersparnisKeineKeineBis zu 39.500 € im Vorjahr
Rendite p.a.~2–3 %~6–8 % (brutto)12–18 % IRR nach Steuer
AufwandKeinerGelegentliches RebalancingKeiner (vollverwaltet)
§7g IAB nutzbar❌ Nein❌ Nein✅ Ja
Remote nutzbar✅ Ja✅ Ja✅ Ja

⚠ Hinweis

Alle Rendite- und Steuerangaben sind Richtwerte und Projektionen. Die steuerliche Einordnung als Gewerbe (§15) oder Freiberufler (§18) ist individuell zu klären. Bitte konsultiere einen §7g-erfahrenen Steuerberater.

Häufige Fragen von IT-Freelancern

Bin ich als IT-Freelancer §7g-berechtigt?

In den meisten Fällen ja. Gewerblich angemeldete IT-Freelancer (§15 EStG) sind direkt §7g-berechtigt. Softwareentwickler, die als Freiberufler nach §18 EStG eingestuft sind (anerkannt durch Finanzämter und FG-Urteile bei ingenieursmäßiger Tätigkeit), sind ebenfalls berechtigt. Die Einordnung klärt Ihr Steuerberater — die Voraussetzungen sind in der IT-Branche sehr häufig erfüllt.

Wie hoch ist der Steuervorteil bei einem Tagessatz von 800–1.200 €?

Bei einem Jahresgewinn von 100.000–150.000 € liegt der Grenzsteuersatz bei 42–45 %. Ein IAB von 39.500 € (50 % eines 79.000 €-Tiny-House) spart ca. 16.590–17.775 € Steuern — noch vor dem Kauf. Im Kaufjahr kommen Sonder-AfA (40 %) und degressive AfA (30 %) hinzu. Gesamtvorteil in zwei Jahren: bis zu 25.000–30.000 €. Alle Angaben sind Richtwerte.

Ich bin zwischen Projekten — kann ich den IAB trotzdem bilden?

Ja, sofern Sie im betreffenden Steuerjahr Gewinne aus selbstständiger oder gewerblicher Tätigkeit erzielen. Der IAB muss im Jahr der Bildung einen positiven Gewinn voraussetzen — bei Projektpausen in einem anderen Jahr ist die individuelle Situation mit dem Steuerberater zu klären.

Muss ich das Tiny House selbst verwalten?

Nein. tiny Escapes übernimmt Buchungen, Gästebetreuung, Reinigung und Wartung vollständig. Sie erhalten monatlich 40 % der Nettomieteinnahmen — remote, ohne Aufwand, egal ob Sie gerade im Sprint sind oder auf Workation.

Kann ich das Tiny House nach ein paar Jahren verkaufen?

Ja. Das Tiny House gehört Ihnen als physisches Wirtschaftsgut. Es kann jederzeit weiterverkauft werden — der Erlös ist dann steuerlich zu berücksichtigen (Veräußerungsgewinn). Empfohlen wird ein Anlagehorizont von mindestens 5 Jahren für optimale Gesamtrendite.

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