Jahrelang war die PV-Anlage das Standardinstrument für Investoren, die den §7g Investitionsabzugsbetrag nutzen wollten. Die Logik war einfach: bewegliches Wirtschaftsgut, betriebliche Nutzung, IAB im Vorjahr bilden, Sonder-AfA im Kaufjahr absetzen. Doch seit 2022 hat sich das Bild grundlegend verändert. Die Einspeisevergütung für neue Anlagen liegt bei 7 bis 13 Cent pro Kilowattstunde – ein historisches Tief. Gleichzeitig sind die Modulpreise gefallen, was zwar den Einstieg erleichtert, aber auch den steuerwirksamen Investitionsbetrag und damit den IAB-Hebel verkleinert.
Was viele Investoren nicht wissen: Der §7g IAB gilt nicht exklusiv für Solaranlagen. Er gilt für alle abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die betrieblich genutzt werden. Fahrzeuge, Maschinen, Spezialgeräte – und eben auch ein Tiny House auf einem zugelassenen Trailer. Wer also nach einer IAB-fähigen Investition sucht, die mehr Rendite abwirft als eine PV-Anlage und dabei dieselbe Steuermechanik nutzt, sollte den Vergleich kennen.
Warum Investoren die PV-Anlage als IAB-Vehikel überdenken
Das Kernproblem der PV-Anlage als Kapitalanlage ist nicht der Steuerhebel – der funktioniert nach wie vor. Das Problem ist die Einkommensseite. Die Einspeisevergütung, die Betreibern für eingespeisten Strom gezahlt wird, ist seit der Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes massiv gesunken. Wer heute eine neue Anlage in Betrieb nimmt, erhält für den eingespeisten Strom in der Regel 7 bis 13 Cent pro Kilowattstunde – vor fünf Jahren waren es noch 20 bis 30 Cent. Das bedeutet: Die Amortisationszeit, also der Zeitraum bis die Anlage ihre Kosten wieder eingespielt hat, liegt aktuell bei 12 bis 18 Jahren – trotz gesunkener Modulpreise.
Hinzu kommen strukturelle Risiken, die viele Investoren unterschätzen. Die Einspeisevergütung ist gesetzlich geregelt und kann durch politische Entscheidungen jederzeit geändert werden. Netzentgeltreformen und neue Grid-Fees belasten zunehmend die Wirtschaftlichkeit kleiner Dachanlagen. Und das Technologierisiko – Degradation der Module, Wechselrichterausfälle, Wartungskosten – ist zwar überschaubar, aber real vorhanden.
Das Ergebnis: Selbst mit vollständiger §7g-Nutzung liegt die Netto-Rendite einer PV-Anlage nach Steuern für viele Investoren heute bei 4 bis 7 Prozent. Das ist respektabel für eine risikoarme Anlage – aber kein Spitzenwert für ein aktiv gestaltetes Investment mit echtem Steuerhebel.
Was neben PV für den §7g IAB qualifiziert
Der §7g EStG definiert drei Kernvoraussetzungen für den Investitionsabzugsbetrag: Das Wirtschaftsgut muss abnutzbar und beweglich sein, es muss zum Anlagevermögen eines Betriebs gehören, und es muss in den ersten drei Jahren nach dem Investitionsjahr ausschließlich oder fast ausschließlich betrieblich genutzt werden. PV-Anlagen erfüllen diese Kriterien – aber sie sind nicht die einzige Assetklasse, die das tut.
Fahrzeuge, die betrieblich genutzt werden, qualifizieren ebenso. Maschinen und Spezialgeräte qualifizieren. Und ein Tiny House auf einem Vlemmix-Trailer – einem zugelassenen Fahrzeuganhänger – qualifiziert ebenfalls, weil es als bewegliches Wirtschaftsgut gilt und nicht im Grundbuch eingetragen wird. Entscheidend ist, dass der Investor das wirtschaftliche Eigentum am Tiny House hält und das Haus im Rahmen eines Gewerbebetriebs oder einer Vermietungstätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird. Beides ist beim TinyInvest-Modell gegeben: Der Kaufvertrag überträgt das Eigentum auf den Investor, die Vermietung als Ferienunterkunft über tiny Escapes stellt die betriebliche Nutzung sicher.

Tiny House als §7g-Alternative zur Solaranlage – der Vergleich
Beide Assetklassen nutzen denselben Steuermechanismus. Der Unterschied liegt in der Rendite, der AfA-Laufzeit und dem Risikoprofil.
| Kriterium | PV-Anlage (10 kWp) | Tiny House (TinyInvest) |
|---|---|---|
| IAB nutzbar | ✅ Ja | ✅ Ja |
| AfA-Laufzeit | 20 Jahre (5 % p.a.) | 8 Jahre (~12,5 % p.a.) |
| Netto-Rendite | 4–7 % | 12–18 % |
| Einkommensquelle | Einspeisevergütung | Ferientourismus |
| Technologierisiko | ⚠ Degradation, Wechselrichter | ✅ Niedrig |
| Politisches Risiko | ⚠ Einspeisevergütung gesetzlich | ✅ Niedrig |
| Eigenes Dach/Grundstück nötig | ⚠ Ja | ✅ Nein |
| Passives Einkommen | ✅ Ja | ✅ Ja (vollständig verwaltet) |
| Break-even | 12–18 Jahre | 6–8 Jahre |
Warum die kürzere AfA-Laufzeit entscheidend ist
Bei einer PV-Anlage wird der Investitionsbetrag über 20 Jahre linear abgeschrieben – das ergibt 5 Prozent pro Jahr. Der steuerliche Entlastungseffekt verteilt sich damit über zwei Jahrzehnte. Ein Tiny House auf Trailer hingegen kann über 8 Jahre linear abgeschrieben werden, was einer jährlichen AfA von rund 12,5 Prozent entspricht. Wer die degressive AfA wählt, kann im ersten Jahr sogar 25 Prozent des Buchwerts abschreiben.
Das bedeutet in der Praxis: Der steuerliche Hebel des Tiny House konzentriert sich in den ersten Jahren – genau dort, wo er den größten Liquiditätsvorteil bringt. Bei einem 80.000-€-Objekt und einem Grenzsteuersatz von 42 Prozent summiert sich der Effekt aus IAB, Sonder-AfA und degressiver AfA im Investitionsjahr auf rund 33.600 € Steuererstattung. Das entspricht einer sofortigen Nettoliquidität von mehr als 40 Prozent des Kaufpreises – ohne dass ein Euro Mieteinnahme geflossen ist.
Eine PV-Anlage gleicher Größe würde denselben IAB erlauben, aber die laufende AfA verteilt sich auf 20 Jahre. Wer schnell Liquidität aus dem Steuerhebel zurückgewinnen möchte, ist mit dem Tiny House deutlich besser aufgestellt.
Für wen ist ein Tiny House die bessere PV-Alternative?
Das Tiny House als §7g-Investment eignet sich besonders für Investoren mit einem Grenzsteuersatz von mindestens 35 Prozent, da ab diesem Niveau der Steuerhebel seine volle Wirkung entfaltet. Wer keinen eigenen Dachbesitz hat – und damit keine Grundlage für eine PV-Anlage –, findet im Tiny House eine Kapitalanlage, die kein eigenes Grundstück erfordert. Das Haus wird auf dem Stellplatz eines geprüften Hosts aufgebaut; Standort-Due-Diligence und Betrieb übernimmt tiny Escapes vollständig.
Für Investoren, die bereits eine PV-Anlage besitzen und den §7g-Rahmen noch nicht ausgeschöpft haben, kann das Tiny House eine sinnvolle Ergänzung sein: Beide Wirtschaftsgüter qualifizieren gleichzeitig, solange der IAB-Gesamtbetrag 200.000 € nicht übersteigt. Wer hingegen technisches Engagement scheut und ein vollständig passives Einkommensmodell bevorzugt, ist mit dem verwalteten Tiny House ebenfalls gut bedient – das Investment erfordert nach dem Kauf keinen weiteren Aufwand auf Investorenseite.
