Paket oder kein Grundstück – welcher Weg passt?
Die Entscheidung zwischen "Tiny House mit Grundstück kaufen" und "Tiny House ohne eigenes Land" hängt in erster Linie davon ab, was du mit dem Objekt vorhast. Wer das Tiny House selbst bewohnen oder als dauerhaften Rückzugsort nutzen möchte, ist mit einem eigenen Grundstück gut aufgestellt. Wer primär renditeorientiert investiert, findet im Modell ohne Grundstück oft die wirtschaftlich effizientere Lösung – weil weniger Kapital gebunden ist und die Mobilitätsoption des Tiny Houses vollständig erhalten bleibt.
| Kriterium | Mit Grundstück | Ohne Grundstück |
|---|---|---|
| Gesamtkapital nötig | 95.000–215.000 € | 65.000–95.000 € |
| Standortflexibilität | Fest | ✅ Mobil |
| §7g IAB auf Haus | ✅ Ja | ✅ Ja |
| Eigennutzung möglich | ✅ Ja | Eingeschränkt |
| Operative Aufwand | Mittel | ✅ Minimal |
| Renditehebel (IRR) | 8–12 % | 13–15 % |
Standorte: Bayern, Ostsee & weitere Regionen
TinyInvest vermittelt Paketprojekte mit Grundstück in touristisch starken Regionen Deutschlands. Die Standortauswahl folgt klaren Kriterien: Tourismusintensität der Region, vorhandene Infrastruktur (Wasser, Strom, Abwasser), Genehmigungslage im jeweiligen Bundesland und Erreichbarkeit für Gäste. Nicht jede schöne Lage ist wirtschaftlich sinnvoll – deshalb prüft TinyInvest jeden Standort auf Belegungspotenzial bevor er ins Programm aufgenommen wird.
Bayern
Alpen, Seen, Chiemsee, Berchtesgaden – hohe Ganzjahresnachfrage durch Winter- und Sommertourismus
Ostseeküste
Schleswig-Holstein & Mecklenburg – starke Sommersaison, wachsende Nachfrage nach Naturunterkünften
Schwarzwald & Harz
Ganzjährig buchbar durch Wander- und Skiregion, weniger Konkurrenz als an der Küste
Genehmigung: Was du wissen musst
Die Genehmigungsfrage ist der häufigste Unsicherheitsfaktor beim Kauf eines Tiny Houses mit Grundstück. Die gute Nachricht: Ein Tiny House auf einem zugelassenen Vlemmix-Trailer ist rechtlich ein Fahrzeug – kein Gebäude. Das bedeutet, dass in vielen Bundesländern und bei privater Nutzung auf eigenem Grund keine Baugenehmigung erforderlich ist, solange das Haus nicht als dauerhafter Hauptwohnsitz gemeldet wird.
Für die gewerbliche Nutzung als Ferienunterkunft ist die Lage differenzierter. Hier kommt es auf den Bebauungsplan des jeweiligen Grundstücks und die Gemeindesatzung an. TinyInvest begleitet den gesamten Genehmigungsprozess und hat Erfahrung mit den Anforderungen in Bayern, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und weiteren Bundesländern.

