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IAB Tiny House 2026: So sparst du bis zu 30.000 € vor dem Kauf

NS
Noah Stein·TinyInvest Redaktion·

Das IAB Tiny House Modell ist das mächtigste Steuerinstrument im deutschen Steuerrecht für Investoren – du sparst Steuern, bevor du auch nur einen Euro ausgegeben hast. 2026 ist die Kombination aus IAB, Sonder-AfA und degressiver AfA so effektiv wie nie zuvor.

IAB Tiny House – kurz erklärt

Mit dem IAB Tiny House-Modell (§7g EStG) setzt du bis zu 50 % des geplanten Kaufpreises schon im Vorjahr steuerlich ab – ohne das Haus bereits zu besitzen. Bei 80.000 € Kaufpreis und 42 % Steuersatz bedeutet das bis zu 16.800 € Sofort-Erstattung. Im Kaufjahr folgt die Sonder-AfA (40 %), seit 2024 kombinierbar mit degressiver AfA (30 %) – zusammen über 70 % Sofortabschreibung.

IAB Tiny House 2026 – So sparst du bis zu 30.000 € vor dem Kauf
IAB 50 %Bis zu 40.000 € vorziehen3 Jahre vor Kauf§7g Abs. 1 EStGBewegliches Wirtschaftsgut

IAB Tiny House 2026: Was ist neu?

Das IAB Tiny House Modell ist 2026 attraktiver als je zuvor. Seit 2024 gilt die wiedereingeführte degressive AfA (30 %) – in Kombination mit IAB (50 % vorab) und Sonder-AfA (40 % im Kaufjahr) ergibt sich erstmals eine dreigliedrige Abschreibungsstruktur, die im Kaufjahr über 70 % des Kaufpreises steuerlich wirksam macht. Diese Kombination war vor 2024 nicht möglich.

Für Investoren, die 2026 planen: Die Lieferverfügbarkeit der Solido-Modelle auf Vlemmix-Trailer liegt aktuell bei 8–12 Wochen, was eine planbare Investition ermöglicht. Wer außerdem noch keinen IAB für 2025 gebildet hat, kann prüfen lassen ob das rückwirkend noch möglich ist – solange der Steuerbescheid 2025 noch nicht bestandskräftig ist.

IAB §7g

50 %

bis zu 3 Jahre vorab

Sonder-AfA

40 %

neu: kombinierbar mit deg. AfA

Deg. AfA

30 %

seit 2024 wieder nutzbar

Was ist der IAB beim Tiny House?

Das IAB Tiny House ist ein Steuerinstrument nach § 7g des Einkommensteuergesetzes (EStG), das Investoren erlaubt, bis zu 50 % des geplanten Kaufpreises im Vorjahr des Kaufs steuerlich abzuziehen – bevor das Haus auch nur existiert. Ursprünglich zur Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen gedacht, entfaltet dieses Werkzeug in Kombination mit mobilen Tiny Houses eine enorme Hebelwirkung für private und geschäftliche Investoren. Da ein Tiny House auf einem zertifizierten Trailer rechtlich als bewegliches Wirtschaftsgut eingestuft wird, können Anleger hiermit legal und hocheffizient Steuerzahlungen in privates Vermögen umwandeln.

Funktionsweise: Steuern sparen, bevor das Haus gebaut ist

Das Besondere am Investitionsabzugsbetrag ist der zeitliche Vorwegeffekt. Investoren müssen nicht warten, bis das Tiny House fertiggestellt oder geliefert ist, um von den steuerlichen Vorteilen zu profitieren. Der IAB erlaubt es, bis zu 50 Prozent der voraussichtlichen Anschaffungs- und Herstellungskosten bereits in der Steuererklärung des aktuellen oder sogar des vorangegangenen Jahres gewinnmindernd geltend zu machen.

Planen Sie beispielsweise den Kauf eines Tiny Houses für 80.000 Euro, können Sie über den IAB bis zu 40.000 Euro direkt vom zu versteuernden Einkommen abziehen. Bei einem hohen persönlichen Steuersatz führt dies sofort zu einer Steuererstattung oder einer massiven Senkung der Steuerschuld. Nach der Festsetzung des IAB verbleibt ein großzügiger gesetzlicher Zeitraum von bis zu drei Jahren, um die tatsächliche Investition zu tätigen und das Tiny House zu erwerben.

Der Liquiditätseffekt: Staatliche Co-Finanzierung

Aus wirtschaftlicher Sicht wirkt der IAB wie ein zinsloses Darlehen vom Finanzamt oder eine direkte staatliche Co-Finanzierung. Die Steuerersparnis, die durch den Abzug der 40.000 Euro entsteht (bei Spitzensteuersatz inklusive Solidaritätszuschlag oft weit über 15.000 Euro), fließt dem Investor als liquide Mittel zu. Dieses Geld steht sofort zur Verfügung und kann direkt als Eigenkapital für den Kauf des Tiny Houses genutzt oder anderweitig wertsteigernd angelegt werden. Der reale finanzielle Eigenanteil am Investment sinkt dadurch drastisch, während der Investor von den vollen Mieteinnahmen und der vollen Rendite des Objekts profitiert.

Voraussetzungen und Kombination mit der Sonder-AfA

Um den IAB erfolgreich nutzen zu können, müssen bestimmte steuerliche Rahmenbedingungen erfüllt sein. Die wichtigste Grenze betrifft den Gewinn des Investors: Der steuerliche Gewinn darf im Jahr der IAB-Bildung die Grenze von 200.000 Euro nicht überschreiten. Zudem muss das Tiny House im Jahr der Anschaffung und im darauffolgenden Jahr nachweislich zu mindestens 90 Prozent betrieblich bzw. zur gewerblichen Vermietung genutzt werden. Eine private Eigennutzung ist in diesem Zeitraum nahezu vollständig ausgeschlossen.

Der Steuerhebel endet jedoch nicht mit dem IAB. Im Jahr der tatsächlichen Anschaffung wird der zuvor gebildete IAB gewinnerhöhend aufgelöst, während gleichzeitig die Anschaffungskosten des Tiny Houses um genau diesen Betrag gemindert werden. Auf Basis dieses reduzierten Restwertes kann der Investor sofort eine Sonderabschreibung (Sonder-AfA) von bis zu 40 Prozent geltend machen — durch das Wachstumschancengesetz 2024 auf diesen Höchstwert angehoben und bis 31.12.2027 befristet. Der verbleibende Betrag wird anschließend linear über die reguläre Nutzungsdauer von acht Jahren abgeschrieben.

Tiny House Kapitalanlage Sachwert

Strategischer Einsatz zur Steueroptimierung

Der IAB für Tiny Houses ist ein ideales Instrument, um außergewöhnliche steuerliche Belastungen gezielt abzufedern. Typische Anwendungsszenarien sind Jahre, in denen Investoren durch Sonderzahlungen, Abfindungen, Boni, erfolgreiche Krypto-Gewinne oder den Verkauf von Unternehmensanteilen und Immobilien in eine extrem hohe Steuerprogression rutschen. Durch den gezielten Einsatz des IAB lässt sich das zu versteuernde Einkommen in genau diesen Spitzenjahren drastisch senken.

Gepaart mit einem professionellen Betreibermodell, das die touristische Vermietung vollautomatisch übernimmt, wandeln Anleger so eine drohende Steuerlast in einen renditestarken, inflationsgeschützten Sachwert um.

Steuerlicher Hinweis

Alle Steuereffekte sind Beispielrechnungen. Die individuelle Steuerersparnis hängt von der persönlichen Einkommenssituation und dem Grenzsteuersatz ab. Eine Beratung durch einen §7g-erfahrenen Steuerberater ist vor der Investition empfohlen.

FAQ: IAB für Tiny Houses

Was ist der Investitionsabzugsbetrag beim Tiny House genau?

Der Investitionsabzugsbetrag Tiny House ist ein Steuerinstrument nach §7g EStG, das es Investoren erlaubt, bis zu 50 % des geplanten Kaufpreises bereits im Jahr vor dem Kauf vom zu versteuernden Einkommen abzuziehen. Bei einem Tiny House für 80.000 € bedeutet das maximal 40.000 € Investitionsabzugsbetrag – und bei 42 % Grenzsteuersatz sofort rund 16.800 € Steuererstattung. Der Investitionsabzugsbetrag wird im Kaufjahr aufgelöst und mit der Sonder-AfA (40 %) kombiniert.

Wer darf den IAB für ein Tiny House bilden?

Jeder, der das Tiny House im Rahmen einer betrieblichen oder Vermietungseinkunftsart nutzt. Das schließt Selbstständige, Unternehmer, Freiberufler und Arbeitnehmer mit Vermietungseinkünften ein. Voraussetzung: Der Gewinn darf im Vorjahr 200.000 € (Einzelunternehmen/Freiberufler) nicht übersteigen.

Wie viele Jahre vor dem Kauf kann ich den IAB bilden?

Du kannst den IAB bis zu drei Jahre vor der tatsächlichen Anschaffung bilden. Das bedeutet: Planst du den Kauf für 2026, kannst du bereits in der Steuererklärung 2023, 2024 oder 2025 einen IAB bilden – und so Steuern in Jahren mit hohem Gewinn sparen.

Was passiert, wenn ich das Tiny House nach dem IAB nicht kaufe?

Wird die Investition nicht wie geplant durchgeführt, muss der IAB aufgelöst werden. Das Finanzamt verzinst den nachzuzahlenden Betrag dann mit 1,8 % p.a. (§ 233a AO). Deshalb sollte der IAB nur gebildet werden, wenn der Kaufentschluss konkret ist.

Kann ich IAB und Sonder-AfA kombinieren?

Ja – das ist sogar die empfohlene Strategie. IAB im Vorjahr reduziert die Steuerbasis, Sonder-AfA (40 %) im Kaufjahr schreibt den Restwert ab. Zusammen mit degressiver AfA (30 %) ergibt sich im Kaufjahr eine Sofortabschreibung auf über 70 % des ursprünglichen Kaufpreises.

Muss das Tiny House nach dem IAB-Kauf sofort vermietet werden?

Das Wirtschaftsgut muss im Jahr der Anschaffung und im Folgejahr in einer inländischen Betriebsstätte genutzt werden (§7g Abs. 4 EStG). Bei Vermietung über tiny Escapes ist diese Voraussetzung erfüllt – der Standort in Deutschland gilt als Betriebsstätte.

Wie hoch ist die maximale IAB-Summe?

Bis zu 50 % des voraussichtlichen Nettokaufpreises, maximal 200.000 € je Betrieb (§7g Abs. 1 EStG). Bei einem Tiny House für 80.000 € sind das maximal 40.000 € IAB – was bei 42 % Grenzsteuersatz rund 16.800 € sofortige Steuererstattung bedeutet.

Kann ich den IAB für ein Tiny House auch 2026 noch nutzen?

Ja, §7g EStG ist 2026 unverändert in Kraft. Das IAB Tiny House Modell ist sogar attraktiver als je zuvor: Seit 2024 kann die degressive AfA (30 %) erstmals mit IAB und Sonder-AfA (40 %) kombiniert werden – zusammen über 70 % Sofortabschreibung im Kaufjahr. Wer 2026 investiert, kann außerdem prüfen ob der IAB rückwirkend noch für 2025 möglich ist, sofern der Steuerbescheid 2025 noch nicht bestandskräftig ist.

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